Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Beratungs-, Dienstleistungs- und Projektleistungen Hartig Consulting & Handel GmbH
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Hartig Consulting & Handel GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten für Beratungs-, Dienstleistungs- und Projektleistungen insbesondere in den Bereichen Unternehmensberatung, E‑Commerce, Digitales Marketing, Gründungsberatung sowie digitale Vertriebs‑ und Umsetzungsleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Im Falle von Widersprüchen zwischen Angebot, Vertrag und diesen AGB hat die individuelle Leistungsbeschreibung im Angebot Vorrang. 2. Leistungen Der Auftragnehmer bietet insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen an: • Unternehmensberatung (Strategie, Geschäftsmodelle, Organisations‑ und Prozessberatung) • E‑Commerce Beratung (Strategie, Plattformwahl, Optimierung, Analyse) • Beratung im digitalen Marketing (Marketingstrategien, Tracking, Analytics, Performance Marketing) • Gründungsberatung (Geschäftsmodelle, Businessplan, Marktstrategie) • E‑Commerce Dienstleistungen (Shopaufbau, Migration, Theme‑Anpassungen, Integrationen) • Digital Marketing Dienstleistungen (SEO, Ads, Social Media, Marketingautomation, Tracking) • Digitaler Vertrieb (Leadgenerierung, Funnels, CRM‑Implementierung, Vertriebsprozesse) 3. Beratungsleistungen Beratungsleistungen stellen Empfehlungen dar. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Umsatzsteigerung, Gewinnentwicklung, Rankingpositionen, Conversion‑Raten, Reichweiten oder Anzahl von Leads oder Verkäufen. Unternehmerische Entscheidungen werden vom Auftraggeber eigenverantwortlich getroffen. 4. Projektleistungen Bei Projektleistungen ergibt sich der konkrete Leistungsumfang aus Angebot, Projektbeschreibung oder individueller Leistungsvereinbarung. Der Auftragnehmer ist ausschließlich zur Erbringung der im Angebot beschriebenen Leistungen verpflichtet. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. • Dazu gehören insbesondere Systemzugänge, Produktdaten, Inhalte sowie Feedback und Freigaben. • Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Abgabe verbindlicher Entscheidungen berechtigt ist. • Rückmeldungen, Freigaben oder Änderungswünsche sollen innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der jeweilige Projektstand als freigegeben. • Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern Projektfristen entsprechend. • Entsteht durch fehlende Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann dieser gesondert berechnet werden. • Der Auftraggeber versichert, dass bereitgestellte Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Videos, Logos oder Marken) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. • Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung dieser Inhalte entstehen. 6. Vergütung Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung auf Basis von Projektpreisen, Tagessätzen, Retainer‑Modellen oder individuellen Vereinbarungen. Bei Projektpreisen können Anzahlungen, Teilzahlungen und Schlusszahlungen vereinbart werden. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. 7. Change Requests Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Change Requests. Der Auftragnehmer ist berechtigt, solche Änderungen gesondert zu kalkulieren und nur nach entsprechender Beauftragung umzusetzen. 8. Scope‑Creep Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Angebots sind, gelten als Zusatzleistungen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, solche Leistungen ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen. 9. Projektabnahme Nach Abschluss der vereinbarten Projektleistungen erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, sobald der Auftraggeber das Projekt oder Teile davon produktiv nutzt. 10. Drittanbieter‑Systeme und Plattformen Viele Leistungen basieren auf externen Plattformen oder Systemen (z. B. Shopsysteme, CRM‑Systeme, Marketing‑Tools oder Hostinganbieter). Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Änderungen, Updates oder Einschränkungen dieser Systeme. Für daraus resultierende Funktionsänderungen oder Systemausfälle wird keine Haftung übernommen. 11. Apps, Plugins und Schnittstellen Bei der Integration externer Apps, Plugins oder Schnittstellen handelt es sich um Leistungen Dritter. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Funktionsfähigkeit, Updates, Sicherheitslücken, Preisänderungen oder Änderungen dieser Anbieter. 12. Drittanbieter‑Kosten Kostenpflichtige Drittanbieter‑Tools (z. B. Hosting, Software, Plugins, Marketing‑Tools oder Lizenzkosten) sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht Bestandteil der Vergütung und werden direkt vom Auftraggeber getragen. 13. Tracking, Datenschutz und rechtliche Konformität Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Konformität einer Website, eines Shops oder von Marketingmaßnahmen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere für DSGVO, Cookie‑Banner, Tracking‑Tools, Datenschutzerklärungen, Impressum und sonstige rechtliche Pflichtangaben. 14. Datensicherung Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich, sofern keine Backup‑Leistung ausdrücklich vereinbart wurde. 15. Nutzungsrechte Nutzungsrechte an erstellten Konzepten, Designs, Texten oder technischen Implementierungen gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. 16. Referenznutzung Der Auftragnehmer darf abgeschlossene Projekte als Referenz verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Unternehmensnamens, die Verwendung des Logos sowie eine Verlinkung auf die Website des Kunden. 17. Wettbewerbsfreiheit Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch für Wettbewerber des Auftraggebers tätig zu werden. 18. Retainer‑Leistungen Bei laufenden Betreuungsverträgen werden monatliche Leistungen vereinbart. Nicht genutzte Stunden können – sofern nicht anders vereinbart – zum Monatsende verfallen. 19. Projektunterbrechung Wird ein Projekt aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, länger als 30 Tage unterbrochen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen und das Projekt neu zu terminieren. 20. Kündigung Bei Projektleistungen ist eine ordentliche Kündigung während der laufenden Projektphase ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. 21. Art der Leistungserbringung Die Leistungen werden grundsätzlich remote und in eigener Organisation durch den Auftragnehmer erbracht. Persönliche Termine erfolgen nach gesonderter Abstimmung. 22. Kommunikation Projektkommunikation erfolgt über die vereinbarten Kommunikationskanäle, insbesondere E‑Mail, Telefon oder Projektmanagement‑Tools. 23. Haftung Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf die Höhe der jeweiligen Projektvergütung begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 24. Vertraulichkeit Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen. Dies gilt insbesondere für Geschäftsgeheimnisse, Preisvereinbarungen, Sonderkonditionen und interne Prozesse. 25. Höhere Gewalt Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. Naturkatastrophen, Stromausfälle, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen oder großflächige Ausfälle von Telekommunikations‑ oder Hosting‑Infrastrukturen), befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. 26. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen von Verträgen oder Leistungsvereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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